Allgemeine Geschäftsbedingungen
Software-Lizenzvertrag
1. Allgemeine Hinweise
Die streamline data ag (nachfolgend «die Lizenzgeberin») vertreibt die Software onetax (nachstehend «Software») und ist Inhaberin sämtlicher Schutzrechte. Für den Gebrauch der Software gilt jeweils die neuste Version dieser Nutzungsbestimmungen. Die Lizenz-geberin behält sich Änderungen der Nutzungsbestimmungen und dieses Software-Lizenzvertrags ausdrücklich vor.
2. Anwendungsbereich
Die Software ist eine Applikation, mit der im Kanton Luzern auf elektronischem Weg die ordentliche Steuererklärung für natürliche Personen erstellt werden kann.
3. Nutzungsrecht
Die Lizenzgeberin gewährt den Nutzer:innen (nachfolgen «die Lizenznehmer:innen») das nicht-exklusive Recht, die Software für den unter Ziff. 2 vorgesehenen Anwendungsbereich zu nutzen (nachfolgend «vertragsgemässe Nutzung»).
Die vertragsgemässe Nutzung umfasst im Wesentlichen:
- Das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen und Wiedergeben der Software auf der dafür von der Lizenzgeberin als geeignet bezeichneten Computer-Plattform zum Zweck der Ausführung des Programms für das Hochladen und die Verarbeitung von Steuerdaten und Beilagen.
- Die Benutzung der Anwenderdokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software.
4. Pflichten der Lizenznehmer:innen
Die Lizenznehmer:innen sind verpflichtet,
- eine Registrierung durchzuführen und ein Benutzerkonto zu erstellen,
- die Software nur vertragsgemäss zu nutzen,
- ein sicheres Passwort zu wählen und dieses vertraulich zu behandeln,
- ihre Zugangsdaten geheim zu halten, für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten (insbesondere Passwort) zu sorgen und sie gegen miss-bräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen,
- ihre für das Login eingesetzten Geräte und die verfügbaren Schutzmassnahmen gegen Malware (Schadsoftware) und fremde Zugriffe auf dem neusten Sicherheitsstand zu halten und die verfügbaren Schutzmassnahmen auch einzusetzen.
Die Lizenznehmer:innen sind gegenüber der Lizenzgeberin für jegliche Drittbenutzung ihres Benutzerkontos verantwortlich. Wenn die Lizenznehmer:innen das Gerät zur Benutzung der Software mit Dritten teilen, wird empfohlen, sich am Ende der Benutzung der Software auszuloggen (log-out).
Bei Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung der Software kann der Zugriff durch die Lizenzgeberin gesperrt werden.
5. Registrierung und Benutzerkonto
Damit die Software genutzt werden kann, müssen sich die Lizenznehmer:innen registrieren und ein Benutzerkonto erstellen. Für die Registrierung werden die E-Mail-Adresse und das selbstgewählte Passwort benötigt. Die Lizenznehmer:innen sind für die voll-ständige, aktuelle und wahrheitsgetreue Durchführung der Registrierung und für die Richtigkeit der sie betreffenden Angaben verantwortlich. Das Benutzerkonto ist persön-lich und darf nicht weitergegeben werden.
Nach der Registrierung sind die Lizenznehmer:innen in der Lage, mit Hilfe der Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) das Login durchzuführen.
6. Zwei-Faktoren-Authentifizierung
Die Lizenzgeberin bietet die Möglichkeit einer Zwei-Faktoren-Authentifizierung an. Das Aktivieren der Zwei-Faktoren-Authentifizierung ist freiwillig, wird von der Lizenzgeberin aber empfohlen.
Zur Aktivierung benötigen die Lizenznehmer:innen ein Smartphone sowie eine entsprechende App zur Zwei-Faktoren-Authentifizierung eines Drittanbieters. Für die Nutzung der gewählten App verweist die Lizenznehmerin auf die Lizenzvereinbarung sowie Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
7. Community Forum
Um das Community Forum nutzen zu können, müssen die Lizenznehmer:innen einen Benutzernamen festlegen. Den Lizenznehmer:innen steht es frei, ihre Beiträge im Forum anonym (standardmässig) oder mit dem Benutzername zu veröffentlichen. Das Community Forum dient dem Austausch der Nutzer:innen der Software. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für die Inhalte des Community Forums.
8. Verfügbarkeit
Die Software steht grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung; Unterbrechungen aufgrund von Unterhaltsarbeiten oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bleiben jederzeit vorbehalten.
Probleme, die nicht im Machtbereich der Lizenzgeberin liegen, unterstehen der Verantwortung der Lizenznehmer:innen.
9. Geistiges Eigentum und Schutzrechte
Den Lizenznehmer:innen stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich ein-geräumten Rechte zum Gebrauch der Software zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum, die gewerblichen Rechte und das Urheberrecht an der Software und alle nicht ausdrücklich übertragenen Nutzungsbefugnisse verbleiben bei der Lizenzgeberin.
10. Vervielfältigungsrechte
Die Lizenznehmer:innen dürfen die Software nur vervielfältigen, soweit eine Vervielfältigung für die vertragsgemässe Nutzung der Software erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfältigungen zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
Jegliche abweichende Vervielfältigung und/oder Weitergabe der Software an Dritte durch die Lizenznehmer:innen ist untersagt.
11. Grenze der Nutzungsrechte
Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich genannten und von Gesetzes wegen zwingend vorgesehenen Nutzungsrechte erwerben die Lizenznehmer:innen keinerlei Rechte an der Software. Die Lizenznehmer:innen sind insbesondere nicht berechtigt, die Software ohne Zustimmung des Lizenzgebers zu dekompilieren oder zu bearbeiten (einschliesslich Fehlerberichtigungen). Die Lizenznehmer:innen sind ferner nicht berechtigt, Unterlizenzen an der Software oder der Anwenderdokumentation einzuräumen.
12. Lizenzgebühr
Die Software steht den Lizenznehmer:innen im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbestimmungen für das Steuerjahr 2021 kostenfrei zur Verfügung.
Die Lizenzgeberin behält sich für die Steuerjahre ab 2022 eine Änderung dieser Nutzungsbestimmungen und die Erhebung einer Lizenzgebühr vor.
13. Sachgewährleistung
Die Lizenzgeberin gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemässer Nutzung während der Dauer der Lizenzeinräumung die unter Ziff. 2 beschriebenen Funktionen erfüllt. Die Lizenznehmer:innen anerkennen aber, dass Funktionsstörungen der Software auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleistet werden kann.
Während der Dauer der Lizenzeinräumung werden angezeigte Mängel nach Wahl der Lizenzgeberin durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Als zulässige Nach-besserung gilt auch die Umgehung oder Unterdrückung eines Mangels. Die Lizenzgeberin ist ihrer Gewährleistungspflicht in dem Umfange entbunden, als ein Mangel der Software auf nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
Bei Mangelhaftigkeit sind die Lizenznehmer:innen berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Mit der Erklärung des Vertragsrücktritts durch die Lizenznehmer:innen endet ihr Nutzungsrecht an der Software.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche der Lizenznehmer:innen (einschliesslich des Rechts auf Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Rechtsgewährleistung
Die Lizenzgeberin trägt die volle Verantwortung und haftet dafür, dass die lizenzierte Software keinerlei Rechte Dritter verletzt.
15. Haftung
Die Lizenzgeberin unternimmt umfassende technische und organisatorische Massnahmen, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Software zu gewährleisten. Dennoch können gewisse Restrisiken nicht ausgeschlossen werden, auf welche die Lizenznehmer:innen hinzuweisen sind. Namentlich bestehen die folgenden Risiken:
- Die Zugangsdaten werden durch die Lizenznehmer:innen nicht umfassend geschützt. Die Geheimhaltung der Zugangsdaten liegt in der alleinigen Verantwortung der Lizenznehmer:innen.
- Bei der Datenübertragung über das Internet können technisch bedingte Verzögerungen oder sonstige technische Störungen auftreten, insbesondere in Zeiten hoher Auslastung. Die Lizenznehmer:innen sind für die vollständige, fehlerfreie und fristgerechte Einreichung der Steuererklärung selber verantwortlich. Die Steuererklärung gilt erst nach Erhalt der Quittung durch die Steuerbehörde des Kantons Luzern (zu finden auf der Startseite der aktuellen Steuererklärung) als eingereicht.
- Sollten aus Gründen, die nicht im Machtbereich der Lizenzgeberin liegen, eine fristgerechte Übermittlung der Steuererklärung nicht möglich sein, übernimmt die Lizenzgeberin hierfür keine Haftung.
16. Datenschutz
Die streamline data ag legt grossen Wert auf die Privatsphäre der Lizenznehmer:innen. Daher werden Personendaten nur in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet. Die Sicherheit bei der Nutzung der Software entspricht den aktuellen Sicherheitsstandards. Die Daten der Lizenznehmer:innen werden, mit Ausnahme der E-Mail-Adresse (Serverstandort USA), auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Alle Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Bei der E-Mail-Kommunikation werden mit Ausnahme des Namens und der E-Mail-Adresse keine weiteren persönlichen Daten übermittelt.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich im Allgemeinen nach den "Datenschutzbestimmungen".
17. Dauer und Beendigung
Der Lizenzvertrag tritt mit Klick auf "Registrieren" in Kraft. Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Dauer des Vertrags ist an das Vorhandensein eines Benutzerkontos geknüpft. Mit der Löschung des Benutzerkontos endet auch der Lizenzvertrag.
Eine Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wirkt sofort. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es einer Partei wegen dem Verhalten der anderen Partei oder wegen Umständen, welche im Einflussbereich der anderen Partei liegen, unzumutbar ist, die Vereinbarung weiterzuführen, insbesondere (aber nicht ausschliesslich):
- wenn der Lizenznehmer gegen diese Nutzungsbedingungen verstösst.
- Rücktritt der Lizenznehmer:innen bei Mangelhaftigkeit.
- wenn das Benutzerkonto während 5 Jahren ununterbrochen nicht genutzt wurde.
Mit Beendigung dieses Vertrages erlischt jegliches Nutzungsrecht der Lizenznehmer:innen an der Software. Sämtliche Daten der Lizenznehmer:innen werden spätestens 6 Monate nach der Löschung des Benutzerkontos gelöscht.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der streamline data ag ausschliesslich zuständig. Anwendbar ist schweizerisches Recht.